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Studentische Krankenversicherung
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Studentische Krankenversicherung – sicher durch das Studium

Wer mit 26 Jahren noch die Studienbank drückt, ist in der Regel verpflichtet, sich selbst kranken zu versichern. Der Beitragssatz für Studenten ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Aber in den Leistungen gibt es Unterschiede. Auch private Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife für Studenten an. Die Beiträge können durchaus niedriger sein als die der gesetzlichen Krankenkasse. Sprechen Sie mit unseren Finanzexperten.

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Studentische Krankenversicherung – Informationen

Studierende einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik sind krankenversicherungspflichtig. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können sie in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei über ihre Eltern versichert sein. Aber ab dem 25. Geburtstag müssen sie sich selbst versichern.

Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung.

Die gesetzliche studentische Krankenversicherung endet nach dem 14. Fachsemester, spätestens jedoch mit dem 30. Geburtstag.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse sind einheitlich. Für das Wintersemester 2009/2010 zahlen Studierende einen monatlichen Versicherungsbeitrag von 53,40 €. Hinzu kommt noch der Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 11,26 €.

Studierende können sich aber auch zu Tarifen, die teilweise unter den gesetzlichen Beiträgen liegen, privat versichern. Hierzu müssen sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung lässt sich nicht widerrufen. Das heißt, ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich.

Unsere Finanzexperten empfehlen daher: Vergleichen Sie nicht nur Preise, vergleichen Sie auch die Leistungen.

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