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Durch die Freischaltung des neuen Internetportals www.lebensmittelklarheit.de kann nun jeder Verbraucher irreführende und falsch gekennzeichnete Lebensmittel melden.
Installiert der Wohnungseigentümer im gemeinschaftlichen Kingeltableau an seiner Haustürklingel eine Videokamera, ist es soweit rechtens.
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