Wichtige Verbraucherinformation
Installiert der Wohnungseigentümer im gemeinschaftlichen Kingeltableau an seiner Haustürklingel eine Videokamera, ist es soweit rechtens.
Die Bilder dürfen allerdings nur in der entsprechenden Wohnung angezeigt werden und die Übertragung muss nach einer Minute abbrechen. Ein dauerhaftes Aufzeichnen der Bilder darf nicht möglich sein. (BGH V ZR 210/10)