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Urteil: Kfz-Haftpflichtversicherung - Mindestens vier Wochen Geduld üben

München (ots) Der ADAC empfiehlt, sich mindestens vier Wochen in Geduld zu
üben, wenn eine Haftpflichtversicherung nach einem Kfz-Unfall den Schaden nicht
sofort reguliert. Verzögerungen bis zu vier Wochen sind für den Geschädigten
zwar ärgerlich, er kann dies aber nicht beanstanden. So entschied das OLG
Stuttgart in seinem Beschluss vom 26. April 2010 (AZ.:3 W 15/10).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei der
Bearbeitung von Kfz-Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft handle, bei dem der
Bearbeitungszeitraum von personellen Schwankungen und unterschiedlichen
Bearbeitungszahlen abhängig sein kann. Eine vierwöchige Bearbeitungszeit müsse
der Haftpflichtversicherung deshalb eingeräumt werden.

Auch der ADAC ist der Ansicht, dass je nach Einzelfall eine Bearbeitungsfrist
von vier Wochen durchaus erforderlich sein kann. Der Club hat aber kein
Verständnis, wenn Versicherer einfach gelagerte Fälle nicht umgehend regulieren,
sondern die OLG-Entscheidung zum Anlass nehmen, "auf Zeit zu spielen".


Wer mit der Bearbeitungsfrist der gegnerischen Unfallversicherung nicht
einverstanden ist, sollte sich vor einer Klage am besten an einen Rechtsanwalt
wenden. Klagt er nämlich zu früh, kann es sein, dass er auf den Verfahrenskosten
sitzenbleibt.


Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Maximilian Maurer
Redaktion Recht

Tel.: +49(0)89 /76 76 2632
E-Mail: maximilian.maurer@adac.de
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