Erhalten Sie eine Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten! Im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Staates erhalten Beamte und deren Angehörige sowie Beihilfeempfänger eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Das Beihilferecht gilt für den gesamten öffentlichen Dienst. Beihilfeberechtigt können sein:
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Die Beihilfe bzw. Beamtenbeihilfe ist als Unterstützung für die Beamten gedacht, wobei der Arbeitgeber sich an den Kosten der Fürsorgepflicht beteiligt. Je nach Bundesland und Familienverhältnissen ist der Beitrag der Beamtenbeihilfe unterschiedlich gestaffelt. Da die Beihilfe jedoch nicht alle Kosten des Versicherungsnehmers abdeckt, ist eine private Versicherung vonnöten.
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